Mieter selbst ablesen lassen
Ihre Mieter können die Zähler ihrer Wohnung selbst ablesen. Dafür brauchen sie kein Konto. Sie erzeugen eine persönliche Ableseadresse für die Belegung der Wohnung und schicken sie dem Mieter.
Ablauf für Sie
- Öffnen Sie die Wohnung und wählen Sie bei der aktuellen Nutzung die Mieter-Ablesung.
- Legen Sie fest, welche Zähler der Mieter ablesen soll.
- Geben Sie die erzeugte Adresse an den Mieter weiter, per E-Mail oder als ausgedrucktes Schreiben mit Code.
- Nach dem Absenden erscheinen die Werte mit dem Status „gemeldet“. Prüfen Sie sie mit den Fotos und bestätigen oder lehnen Sie jeden Wert ab.
Was der Mieter sieht
Nur die freigegebenen Zähler seiner Wohnung, jeweils mit Feld für den Stand und für ein Foto. Vor dem Absenden sieht er eine Zusammenfassung. Er kann einmal absenden.
Gültigkeit
- Die Adresse gilt 14 Tage. Nach 7 Tagen kann eine Erinnerung verschickt werden.
- Sie können die Adresse jederzeit widerrufen. Danach ist sie sofort ungültig.
- Wer die Adresse kennt, kann ablesen. Geben Sie sie deshalb nur an den Mieter dieser Wohnung weiter.