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Mieterzähler

Zähler anlegen

Mieterzähler unterscheidet drei Dinge, die im Alltag oft alle „Zähler“ heißen:

  • Die „Messstelle“ ist der Ort, an dem gemessen wird, etwa „Kaltwasser Bad, Wohnung 2“. Sie bleibt über alle Gerätewechsel hinweg bestehen.
  • Das „Gerät“ ist der eingebaute Zähler mit Zählernummer, Hersteller und Eichfrist.
  • Das „Zählwerk“ ist die Anzeige, die abgelesen wird. Ein Stromzähler kann zum Beispiel ein Zählwerk für HT und eines für NT haben.

So legen Sie einen Zähler an

  1. Öffnen Sie unter „Bestand“ das Objekt und legen Sie die Wohnung als Einheit an, falls es sie noch nicht gibt.
  2. Wählen Sie „Zähler anlegen“. Geben Sie Bezeichnung und Medium (zum Beispiel Kaltwasser) an und wählen Sie die Einheit, zu der die Messstelle gehört. Gemeinschaftszähler legen Sie ohne Einheit an.
  3. Erfassen Sie das eingebaute Gerät mit Zählernummer, Einbaudatum und Anfangsstand.
  4. Prüfen Sie Nachkommastellen und gegebenenfalls einen Faktor. Die Nachkommastellen bestimmen, wie genau ein Stand eingegeben werden darf.

Heizkostenverteiler

Heizkostenverteiler sind keine Wärmezähler. Ihre Anzeige ist ein Zählwert ohne physikalische Einheit. Legen Sie sie mit Medium „Heizkostenverteiler“ an und hinterlegen Sie Bewertungsfaktoren mit ihrem Gültigkeitsbeginn.

QR-Etikett

Über „QR-Etikett drucken“ erhalten Sie einen Druckbogen. Das Etikett am Zähler öffnet beim Scannen die Messstelle im Portal. Der Code allein gewährt keinen Zugriff: Wer nicht angemeldet und berechtigt ist, sieht nichts.

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